
22. Bioethik-Symposium 2026
Elektronische Patientenakte –
Digitalisierung der Krankenversorgung
Im Jahr 2025 wurde auch in Deutschland die elektronische Patientenakte, kurz ePA, als patientenbezogene und einrichtungsübergreifende Krankenakte eingeführt. Dies mit dem Ziel, dass Patientinnen und Patienten auch selbst auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen können. Ab dem 1. Oktober 2025 wurden alle Leistungserbringer – dazu zählen insbesondere Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Krankenhäusern – verpflichtet, Daten in die ePAeinzutragen.
Werden wir durch die ePA zu 'gläsernen Patienten', deren Daten leicht missbräuchlich genutzt werden können? Oder wird die ePA, wie vom Gesetzgeber intendiert und von den Medizininformatik-Fachgesellschaften und -Berufsverbänden propagiert, zu einer verbesserten Krankenversorgung und medizinischen Forschung beitragen? Beispielsweise, indem unnötige und teilweise auch belastende Doppeluntersuchungen zukünftig wegfallen? Und indem für die Behandlung wichtige Patientendaten aus früheren Behandlungen zur Verfügung stehen? Diesen Fragen, zu denen hervorragende Referentinnen und Referenten gewonnen werden konnten, wird sich das 22. Bioethik-Symposium der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG) widmen.
Prof. Dr. Christel Müller-Goymann
Vorsitzende der BWG-Kommission Bioethik
Prof. Dr. Peter Burschel
Präsident der BWG
Programmflyer unten