Richtlinien und Struktur der Jungen BWG
„Junge BWG“
Eine Initiative der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Niedersachsen
- Richtlinien -
§ 1 Die „Junge BWG“ bringt Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Niedersachsen zusammen, um sie in einem engen Netzwerk wissenschaftlich zu fördern und in ihrer Karriere zu unterstützen. Fachübergreifend sollen Gespräche und Diskussionen mit Entscheidungsträgern aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft geführt werden. Interdisziplinäre Forschungsthemen sollen gefunden und weiterentwickelt werden. Die Mitglieder der „Jungen BWG“ sollen in ihrem wissenschaftlichen Werdegang von Mitgliedern der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG) individuell gefördert werden.
§ 2 Die „Junge BWG“ führt dazu Veranstaltungen durch, die interdisziplinären Forschungsthemen gewidmet sind und/oder den
wissenschaftlichen Berufsweg begleiten. Die Mitglieder der „Jungen BWG“ werden bei der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz „Scientifc Cooperation between Lower Saxony and Israel“ aktiv mitwirken und diese mitgestalten. Darüber
hinaus sollen Mittel eingeworben werden, mit denen weitere Workshops, Summer Schools etc. durchgeführt werden können.
- Struktur und Mitgliedschaft -
§ 3 Die „Junge BWG“ wird als Arbeitsgruppe der Braunschwei-gischen Wissenschaftlichen Gesellschaft geführt und bei den Arbeiten und Veranstaltungen von der BWG unterstützt. Die BWG wirbt Finanzmittel bei Partnerinstituten ein, die der „Jungen BWG“ bereitgestellt werden, um Reisekosten etc. zu decken.
§ 4 Der „Jungen BWG“ sollen maximal 30 Mitglieder angehören. Von ihnen wird eine aktive Gestaltung der erwähnten Aufgaben
und Ziele erwartet. Vorschläge zur Aufnahme in die „Junge BWG“ können sowohl durch Mitglieder der „Jungen
BWG“ als auch der BWG eingebracht werden. Die „Junge BWG“ entscheidet über eine Aufnahmeempfehlung an den Präsidenten/die Präsidentin
der BWG. Die Berufung erfolgt über die Präsidentin/den Präsidenten der BWG. Die Mitgliedschaft in der „Jungen
BWG“ richtet sich an jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach der Promotion eine mindestens zwei-jährige Berufserfahrung in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft nachweisen können. Die Mitgliedschaft in der „Jungen BWG“ ist in der Regel
auf 6 Jahre beschränkt. Es wird angestrebt, dass maximal fünf Mitglieder aus einer Disziplin kommen.
§ 5 Die Mitglieder der „Jungen BWG“ erhalten für die Dauer ihrer Mitgliedschaft den Status eines Gastes in den Klassen
der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft.
§ 6 Die „Junge BWG“ wählt für zwei Jahre eine(n) Sprecher(in) und zwei stellvertretende Sprecher(innen) sowie eine(n)
Medien-Manager(in). Dieses Gremium ist für die Durchführung der Sitzungen der „Jungen BWG“ verantwortlich und vertritt die „Junge BWG“
nach außen und innerhalb der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft. Es stellt eine
Geschäftsordnung auf, die weitere administrative und organisatorische Aufgaben festlegt. Jährlich muss mindestens eine ordentliche
Mitgliederversammlung in Braunschweig durchgeführt werden. Die „Junge BWG“ ist mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig.